Verkehrsregel-Quiz

In Zusammenarbeit von

Download des Verkehrsregel-Quiz: VCDADFC_Rad-Quiz_Abstandsaktion-2024.pdf

Die Antworten zum Verkehrsregel-Quiz können Sie unter
VCDADFC_Rad-Quiz_Antworten_Abstandsaktion_2024
herunterladen.

Frage 1:  Radfahrer dürfen auf dem Gehweg fahren.

Frage 2:  in Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h)

Frage 3:  Es muss auf dem mit dem blauen Schild (Zeichen 237, 240, 241)
gekennzeichneten Weg gefahren werden. Bei kombinierten Fuß-/Radwegen gilt Rücksicht von Radfahren gegenüber Fußgängern.

Frage 4:
In Dachau: U.a. Münchner Straße Bahnunterführung, Erich-Ollenhauer-Str.,   Alte Römerstraße

In Karlsfeld: Entlang B304, Bajuwarenstraße, Entlang Bayernwerkstraße und   Würmkanal, S-Bahn Unterführung

In Indersdorf: Arnbacher Str. ab Gymnasium, Kreisverkehr Industriegebiet

In Haimhausen: Feuerwehr bis B13, Kramer Kreuz > Eisdiele, Ottershausen

Frage 5: Der Radfahrer hat die Wahl. Er darf auf der Fahrbahn oder auf dem
  Gehweg fahren. Rücksicht gegenüber Fußgängern vorausgesetzt.

Frage 6:  Autofahrer müssen trotz des Schutzstreifens den Überholabstand innerorts
von 1,5 m zum Radfahrer einhalten.

Frage 7:  Man darf keinesfalls auf dem Schutzstreifen stehen bleiben.

Frage 8:  80 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/

Frage 9:  Ich fahre so lange hinter dem Radfahrer her bis ausreichend Abstand eingehalten werden kann.

Frage 10: Individuelle Antworten.

Frage 11: Man darf links fahren, wenn der Weg in beide Richtungen für Radfahrer
  freigegeben ist. Sonst muss auf der Fahrbahn auf der rechten Seite gefahren werden.

Frage 12: Individuelle Antworten.

Frage 13: Man darf maximal 30 km/h fahren und muss Radfahrern den Vorrang lassen, auch wenn sie zu zweit nebeneinander fahren. Überholen darf nicht „erzwungen“ werden.

Frage 14: Ich steige ab und schiebe auf dem Gehweg.

Frage 15: Man muss auf vorfahrtsberechtigte Verkehrsteilnehmer achten und darf erst abbiegen, wenn die Straße frei ist.